August 1959: Mercedes-Benz bringt die Sicherheitskarosserie

Am 11. August 1959 stellt die Daimler-Benz AG der Presse die neuen Sechszylindertypen Mercedes-Benz 220, 220 S und 220 SE im damals modernen Heckflossen-Design vor. Es sind die ersten serienmäßig gebauten Personenwagen mit Sicherheitskarosserie: Während die Passagierzelle durch ein Höchstmaß an Stabilität gekennzeichnet ist („gestaltfeste Fahrgastzelle“), befinden sich an Front und Heck Knautschzonen. Diese mindern bei einem Unfall erheblich die Wucht des Aufpralls auf die Passagiere und somit auch die Unfallfolgen. Dieses Konzept des Daimler-Benz Ingenieurs Béla Barényi setzt sich branchenweit durch und entwickelt sich zu einem Standard der Sicherheitstechnik. Auch trägt die Sicherheitskarosserie zum Partnerschutz bei, ein erklärtes Entwicklungsziel bei Mercedes-Benz: Sie nimmt auch für einen Unfallgegner, der nicht so gut geschützt ist, einen Teil der Aufprallenergie auf.

 Mercedes-Benz Typ 220 b aus dem Jahre 1959 (Foto: Daimler)
Mercedes-Benz Typ 220 b aus dem Jahre 1959 (Foto: Daimler)
 Mercedes-Benz Typ 220 SEb der Baureihe W 111: Unter der hübschen Karosserie befinden sich gebogene Längsträger, die das kontrollierte Deformieren der Knautschzonen ermöglichen. (Foto: Daimler)
Mercedes-Benz Typ 220 SEb der Baureihe W 111: Unter der hübschen Karosserie befinden sich gebogene Längsträger, die das kontrollierte Deformieren der Knautschzonen ermöglichen. (Foto: Daimler)
 "Heckflossen-Mercedes" Typ 220 SEb, 1959-64 (Rückspiegel auf dem Vorderkotflügel). (Foto: Daimler)
"Heckflossen-Mercedes" Typ 220 SEb, 1959-64 (Rückspiegel auf dem Vorderkotflügel). (Foto: Daimler)

Barényi bringt in der Baureihe W 111 weitere epochale Entwicklungen der Sicherheitstechnik auf den Weg. In ihr debütieren beispielsweise ein Sicherheitslenkrad mit großflächiger Prallplatte oder eine Lenksäule mit plastisch verformbarem Element zwischen Pralltopf und der eigentlichen Lenksäule. Diese dämpfenden Teile schützen bei einem Unfall den Fahrer. Denn bei früheren Fahrzeugen mit starrer Lenksäule und nicht gepolstertem Lenkrad, so weiß Barényi, hat es immer wieder schwere Verletzungen durch den sogenannten „Lanzeneffekt“ gegeben. Dieser tritt auf, wenn sich bei einem Frontalaufprall die Lenksäule dem Fahrer entgegen schiebt. Eine weitere Neuheit in der Baureihe W 111 ist die Gestaltung des Innenraums mit einem gepolsterten Armaturenbrett mit elastischen, zum Teil versenkt angeordneten Bedienungselementen.

 Mercedes-Benz Typ 220 SEb der Baureihe W 111, Modell der Karosserie; die gebogenen Längsträger ermöglichen die kontrollierte Deformierbarkeit der Knautschzonen. (Foto: Daimler)
Mercedes-Benz Typ 220 SEb der Baureihe W 111, Modell der Karosserie; die gebogenen Längsträger ermöglichen die kontrollierte Deformierbarkeit der Knautschzonen. (Foto: Daimler)
Lenkrad im Mercedes-Benz Typ 220 Sb der Baureihe 111. (Foto: Daimler)
Lenkrad im Mercedes-Benz Typ 220 Sb der Baureihe 111. (Foto: Daimler)
 Das Keilzapfentürschloß mit zwei Sicherheitsrasten, sereinmäßig erstmals 1959 im Mercedes-Benz 220 (Baureihe W 111), dem weltweit ersten Personenwagen mit ganzheitlicher Sicherheitskarosserie. (Foto: Daimler)
Das Keilzapfentürschloß mit zwei Sicherheitsrasten, sereinmäßig erstmals 1959 im Mercedes-Benz 220 (Baureihe W 111), dem weltweit ersten Personenwagen mit ganzheitlicher Sicherheitskarosserie. (Foto: Daimler)

Seine erste Serienanwendung findet in der Baureihe W 111 zudem das Keilzapfen-Türschloss. Es hat zwei Sicherheitsrasten und verhindert bei einem Unfall wirksam ein Aufspringen und Verklemmen der Tür. Das bewirkt zweierlei: Zum einen behält die Fahrgastzelle ihre vollständige Stabilität und schützt so den Überlebensraum für Fahrer und Passagiere. Zum anderen wird verhindert, dass sie aus dem Fahrzeug geschleudert werden – über Jahrzehnte eine Ursache für schwere Folgeverletzungen. Zwar bietet Mercedes-Benz bereits ab 1958 den Sicherheitsgurt an. Doch eine Gurtpflicht gibt es in der Bundesrepublik Deutschland erst vom Jahre 1976 an – damals übrigens ein sehr umstrittenes Thema. Sie ist zunächst straffrei, was aus heutiger Sicht vielleicht kurios ist. Damals jedoch war der Sicherheitsgurt heftig umstritten. Erst 1984 wird ein Bußgeld von 40 DM für das Fahren ohne Gurt eingeführt.

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