H-Kennzeichen nur mit blauem Eurofeld – Ausnahme: Nummernschild vor 1997 erhalten
Das amtliche H-Kennzeichen (Historisches Kennzeichen) für Oldtimer muss dem Erscheinungsbild heutiger Kennzeichen entsprechen und das seit 1997 obligatorische blaue Eurofeld mit weißem D tragen. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin. Ob durch das Eurokennzeichen das historische Erscheinungsbild der ansonsten bis in alle Details restaurierten Fahrzeuge leidet, ist verkehrsrechtlich ohne Belang. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Minden klargestellt (Az.: 2 K 2930/12).
Mit den Entscheidungen hat das Gericht die Klagen von zwei Oldtimer-Besitzern aus dem Kreis Paderborn abgewiesen, die sich gegen die Zuteilung neuer Kfz-Kennzeichen mit Eurofeld für ihre Oldtimer gewehrt hatten. Ihnen waren zuvor in den Jahren 2007 und 2011 offenbar fälschlicherweise die alten H-Kennzeichen zugeteilt worden.
Die Oldtimer-Besitzer argumentierten vor dem Gericht, durch das Eurokennzeichen werde das historische Erscheinungsbild der klassischen Fahrzeuge beeinträchtigt. Dem folgte das Verwaltungsgericht nicht. Das ästhetische Empfinden der Fahrzeughalter sei nicht ausschlaggebend. Das Aussehen der Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr sei vielmehr einheitlich vorgeschrieben, heißt es dazu in der Urteilsbegründung. Ausnahmen aus optischen Erwägungen habe der Gesetzgeber nicht zugelassen, sie seien auch nicht erforderlich. Sonst müssten auch für Fahrzeuge, je nach Alter, jeweils andere und längst nicht mehr gültige historische Kennzeichen vergeben werden.
Von der Entscheidung unberührt bleiben aus Gründen des Bestandschutzes jene Fahrzeuge, die bereits vor 1997 ein H-Kennzeichen ohne Eurofeld erhalten hatten.
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